Entlassungen aus dem kommunalen Inventar der Denkmalschutzobjekte
Informieren Sie sich, welche Objekte entlassen werden.
Der Gemeinderat Otelfingen hat an seiner Sitzung vom 21. Januar 2025 folgendes beschlossen:
Aufgrund des überprüften Inventars für kommunale Denkmalschutzobjekte werden folgende 6 Objekte aus dem Inventar entlassen:
- Oberdorfstrasse 22, Kat. Nr. 36, Vers.-Nr. 678
- Schmittengasse 10/12/14/16, Kat. Nr. 866/867/868, Vers.-Nr. 92/551/550/549
- Schmittengasse 17, Kat. Nr. 1850, Vers.-Nr. 751
- Schulgasse 5, Kat. Nr. 1798, Vers.-Nr. 767
- Vorderdorfstrasse 48, Kat. Nr. 2160, Vers.-Nr. 672
- Vorderdorfstrasse 28/30, Kat. Nr. 175, Vers.-Nr. 77
Der entsprechende Beschluss und die zugehörigen Unterlagen können während der Auflagefrist hier heruntergeladen und auf der Gemeindeverwaltung, Vorderdorfstrasse 26, 8112, Otelfingen, während den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Rechtsmittel
Die Publikation erfolgt nach Planungs- und Baugesetz (PBG). Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
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