Schutzanordnung / Schutzvertrag nach § 205 lit. d PBG - Genehmigung verwaltungsrechtlicher Vertrag
Der Gemeinderat Otelfingen hat mit Beschluss Nr. 29-26 vom 10. März 2026 den verwaltungsrechtlichen Vertrag zwischen der Eigentümerschaft Vers.-Nr. 438 auf Grundstück Kat.-Nr. 693, Im Geeren 33, und der Gemeinde Otelfingen genehmigt.
Der Vertrag regelt den Umfang der Unterschutzstellung der Liegenschaft. Die Unterlagen liegen für die Dauer der Rekursfrist während den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen bis am 20. April 2026, von der Zustellung bzw. der Publikation angerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.