Navigieren in Otelfingen

Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Kommunaler Mehrwertausgleich

Öffentliche Auflage und Anhörung nach § 7 PBG

Angaben zur Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung:
Der Gemeinderat Otelfingen hat am 31. August 2021 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung, Umsetzung kommunaler Mehrwertausgleich, zuhanden der öffentlichen Auflage und der Anhörung gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) verabschiedet. Der Entwurf des Reglements zum kommunalen Mehrwertausgleichsfonds wird informationshalber den öffentlich aufgelegten Unterlagen  beigelegt. 

Angaben zur Auflage:
Die Unterlagen liegen vom 3. September bis am 2. November 2021 während 60 Tagen von der Publikation an gerechnet, in der Gemeindeverwaltung Otelfingen während den ordentlichen  Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Zudem sind die Unterlagen wie folgt aufgeschaltet:

Ergänzende rechtliche Hinweise:
Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zu den aufliegenden Unterlagen äussern. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die  Eingaben sind schriftlich bis 2. November 2021 (Datum des Poststempels) dem Gemeinderat Otelfingen, Vorderdorfstrasse 36, 8112 Otelfingen, einzureichen. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen  wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch die Gemeindeversammlung entschieden.

Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 02.11.2021
Kontaktstelle:
Gemeinde Otelfingen Vorderdorfstrasse 36 8112 Otelfingen


Gemeindeverwaltung Otelfingen

zur Liste