Neuaufnahmen ins kommunale Inventar der Denkmalschutzobjekte
Informieren Sie sich, welche Objekte neu aufgenommen werden sollen.
Der Gemeinderat Otelfingen hat an seiner Sitzung vom 21. Januar 2025 der Aufnahme folgender 8 Objekte in das kommunale Inventar der Denkmalschutzobjekte zugestimmt:
- Bahnhofstrasse 47, Kat. Nr. 428, Vers.-Nr. 184, 185
- Ellenbergstrasse 40, Kat. Nr. 243, Vers.-Nr. 204
- Im Geeren 29/31/33/35, Kat. Nr. 691/692/693/694, Vers.-Nr. 437/438/439/440
- Oberdorfstrasse 07, Kat. Nr. 940, Vers.-Nr. 36
- Pfarrhausweg 05, Kat. Nr. 16, Vers.-Nr. 129
- Steinhofweg 04, Kat. Nr. 2144, Vers.-Nr. 169
- Würenloserstrasse 22, Kat. Nr. 1182, Vers.-Nr. 170
- Vorderdorfstrasse 14, Kat. Nr. 1862, Vers.-Nr. 771
Der entsprechende Beschluss und die zugehörigen Unterlagen können während der Auflagefrist von 30 Tagen auf der Webseite der Gemeinde Otelfingen abgerufen und auf der Gemeindeverwaltung, Vorderdorfstrasse 26, 8112, Otelfingen, während den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die im kommunalen Inventar der Denkmalschutzobjekte aufgeführten Objekte sind noch nicht formell (grundeigentümerverbindlich) geschützt. Gegen die Aufnahme eines Objektes in das Inventar kann kein Rechtsmittel ergriffen werden, da der Eintrag nur behördenverbindlich ist. Ebenso wenig haben die Eigentümer einen Anspruch auf Entschädigung oder das Heimschlagsrecht als Folge der Inventarisierung.
Mit der Bekanntmachung des überarbeiteten Inventars werden keine Fristen gemäss §§ 209 oder 213 Planungs- und Baugesetz (PBG) ausgelöst.
Weitere Informationen finden Sie hier.