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Wahlanordnung, Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026-2030

Informieren Sie sich, welche Fristen und Vorgaben bestehen.

Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat Otelfingen den ersten Wahlgang der Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026-2030 im Sinne von § 44 Abs. 2 und 57 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 23 der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) auf Sonntag, 8. März 2026 festgesetzt.

Folgende Behörden werden auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren an der Urne gewählt:

  • 5 Mitglieder des Gemeinderates und dessen Präsident:in
  • 5 Mitglieder der Primarschulpflege und dessen Präsident:in sowie Mitglied des Gemeinderats
  • 5 Mitglieder und deren Präsident:in der Rechnungsprüfungskommission
  • 5 Mitglieder und deren Präsident:in der Sekundarschulpflege Unteres Furttal
  • 7 Mitglieder und deren Präsident:in der Reformierten Kirchenpflege OtelfingenBoppelsen-Hüttikon

Behörden der politischen Gemeinde Otelfingen

Gemäss Art. 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Otelfingen ist der Gemeinderat die wahlleitende Behörde.

Gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung (GO) gelten für die Erneuerungs- und Ersatzwahlen der an der Urne gemäss Art. 6 GO zu wählenden Gemeindeorgane die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte über die stille Wahl. Die wahlleitende Behörde erklärt die vorgeschlagenen Personen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a Abs. 1 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für die stille Wahl nicht erfüllt, werden leere Wahlzettel verwendet. Den Wahlunterlagen wird in diesem Fall ein Beiblatt beigelegt.

Gemäss Art. 6 GO werden an der Urne auf die gesetzliche Amtsdauer gewählt:

  1. Die Präsidentin bzw. der Präsident und die Mitglieder des Gemeinderats mit Ausnahme der Schulpräsidentin bzw. des Schulpräsidenten. Ihre bzw. seine Wahl erfolgt durch die Stimmberechtigten an der Urne im Rahmen der Wahl der Mitglieder der Schulpflege
  2. Die Präsidentin bzw. der Präsident und die Mitglieder der Schulpflege
  3. Die Präsidentin bzw. der Präsident und die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Otelfingen hat

Behörden der reformierten Kirchgemeinde Otelfingen-Boppelsen-Hüttikon

Gemäss Art. 9 der Gemeindeordnung der Ref. Kirchgemeinde ist der Gemeindevorstand der politischen Gemeinde Otelfingen die wahlleitende Behörde für die Ref. Kirchenpflege.

Gemäss Art. 6 Abs. 1 der Gemeindeordnung der Ref. Kirchgemeinde werden die Mitglieder der Kirchenpflege inkl. Präsident:in an der Urne gewählt. Gemäss Abs. 2 werden die Erneuerungswahlen, der Kirchenpflege mit gedruckten Wahlzetteln durchgeführt. Sind mehr Kandidaten vorhanden als Sitze zu vergeben sind, kommt ein leerer Wahlzettel mit einem Beiblatt zum Einsatz, auf dem die sich zur Wahl stellenden Personen aufgeführt sind.

Wählbar ist jede Person, welche Mitglied der evangelischen Landeskirche ist, das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügt und das 18. Altersjahr vollendet hat.

Behörden der Sekundarschule Unteres Furttal

Gemäss Art. 8 Abs. 1 der Gemeindeordnung der SekUF ist der Gemeindevorstand der politischen Gemeinde Otelfingen die wahlleitende Behörde für die Sekundarschulpflege.

Gemäss Art. 9 der Gemeindeordnung der SekUF werden die Erneuerungswahlen, der an der Urne zu wählenden Sekundarschulpflege inkl. Präsident:in, mit leeren Wahlzetteln durchgeführt. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in den Gemeinden Dänikon, Boppelsen, Hüttikon oder Otelfingen hat.

Wahlvorschläge

Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge hierfür sind bis spätestens am Mittwoch, 12. November 2025 um 16.30 Uhr, beim Gemeinderat Otelfingen, Vorderdorfstrasse 36, 8112 Otelfingen, einzureichen. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt beim Gemeinderat eingetroffen sein (§ 7a Abs. 2 VPR).

Auf dem Wahlvorschlag muss die vorgeschlagene Person mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Parteizugehörigkeit sowie dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, bezeichnet werden. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten des entsprechenden Wahlkreies unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die vorläufigen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, ab Publikationsdatum im amtlichen Publikationsorgan, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Formulare für die Wahlvorschläge können untenstehend heruntergeladen sowie bei der Gemeindeverwaltung Otelfingen am Schalter bezogen werden. 

Zweiter Wahlgang

Ein allfällig zweiter Wahlgang für die Erneuerungswahlen findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt.

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang (§ 84a GPR). Bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang, am Mittwoch, 18. März 2026 um 16.30 Uhr, können beim Gemeinderat Otelfingen, Vorderdorfstrasse 36, 8112 Otelfingen, gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am 13. März 2026 amtlich publiziert.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lic. c i.V. mit § 21a VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

3. Oktober 2025

Der Gemeinderat Otelfingen,

Wahlleitende Behörde

Wahlanordnung als PDF [pdf, 145 KB]

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