Navigieren in Otelfingen

Wahlerklärung für die stille Erneuerungswahl Gemeinderat und Rechnungsprüfungskommission

Die Mitglieder des Gemeinderates und der Rechnungsprüfungskommission werden in stiller Wahl gewählt.

Auf die Wahlanordnung vom 3. Oktober 2025 für die Erneuerungswahl der Mitglieder des Gemeinderates und der Rechnungsprüfungskommission und deren Präsidentin bzw. Präsidenten für die Amtsdauer 2026-2030 sind dem Gemeinderat gleich viele Personen vorgeschlagen worden, wie Stellen zu besetzen sind. Die zunächst zur Wahl vorgeschlagenen Personen haben sich zudem in der zweiten Vorschlagsfrist nicht geändert. Damit sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt (§ 54a des Gesetzes über die politischen Rechte [GPR, LS 161]).

 

Für die Amtsdauer 2026-2030 erklärt der Gemeinderat folgende Personen in stiller Wahl als gewählt (alphabetische Reihenfolge):

Gemeinderat (5 Sitze)

Als Mitglied:

 

 

Name, Vorname

Jg.

Wohnort

Beruf

Partei

Zusatz

Alf, Jacqueline

1989

Otelfingen

Rechtsanwältin

parteilos

bisher

Huber, Dominique

1980

Otelfingen

Pilot, Musiker

parteilos

bisher

Schaffner, Barbara

1968

Otelfingen

Physikerin, Nationalrätin

GLP

bisher

Strub, Franz

1960

Otelfingen

Pensionär

parteilos

bisher

Weyermann, Simone

1972

Otelfingen

Polizistin

parteilos

bisher

 

 

 

 

 

 

Als Präsidentin:

 

 

Schaffner, Barbara

1968

Otelfingen

Physikerin, Nationalrätin

GLP

bisher

 

Rechnungsprüfungskommission (5 Sitze):

Als Mitglied:

Name, Vorname

Jg.

Wohnort

Beruf

Partei

Zusatz

Badertscher, Rolf

1955

Otelfingen

Ehem. Bank- und Finanzberater

SVP

neu

Clerc, André

1970

Otelfingen

IT Security Consultant

FDP

bisher

Kunz, Stephan

1975

Otelfingen

Informatiker

FDP

neu

Salvini, René

1972

Otelfingen

Projektleiter

parteilos

bisher

Schlatter, Heinz

1969

Otelfingen

Informatiker

SVP

bisher

 

 

 

 

 

 

Als Präsident:

 

 

Schlatter, Heinz

1969

Otelfingen

Informatiker

SVP

bisher

 

Die in der Wahlanordnung vom 3. Oktober 2025 festgelegte Wahl an der Urne findet dementsprechend nicht statt.

Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

zur Liste

real estate