Anordnung Urnenabstimmung Baukredit Ersatzneubau Reservoir Ibig des Zweckverbands Gruppenwasserversorgung Furttal (GWF)
Die Gemeinden des Zweckverbands Gruppenwasserversorgung Furttal (GWF) stimmen am 08. März 2026 über einen Baukredit für den Ersatzneubau Reservoir Ibig über Fr. 17.2 Mio. ab.
Gestützt auf § 57 des Gesetzes über die politischen Rechte sowie Art. 9 der Zweckverbandsstatuten der Gruppenwasserversorgung Furttal ordnet der Gemeinderat Niederhasli als wahlleitende Behörde die
Urnenabstimmung an.
Die Durchführung erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte sowie nach den Bestimmungen derZweckverbandsstatuten derGruppenwasserversorgung Furttal. Den Abstimmungsunterlagen wird ein Beleuchtender Bericht beigelegt.
Am Sonntag, 8. März 2026, findet eine Urnenabstimmung über den Baukredit Ersatzneubau Reservoir Ibig des Zweckverbands Gruppenwasserversorgung Furttal (GWF) statt.
Den Stimmberechtigten wird die nachstehende Frage zur Beantwortung mit Ja oder Nein vorgelegt:
Genehmigung eines Verpflichtungskredites von CHF 17.2 Mio. (exkl. MwSt) für den Neubau des Reservoirs
Ibig als Ersatz für den bestehenden Reservoir-Komplex Ibig.
Rechtsmittel
Gegen diese Anordnung der Urnenabstimmung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die
politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich
Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24,8157 Dielsdorf, erhoben
werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.