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Gemeinderat verabschiedet Liegenschaftsstrategie

Nebst dem Gemeindehaus und Schulanlagen, welche für die öffentlichen Aufgaben benötigt werden, sollen das alte Gemeindehaus und die Liegenschaft Sandackerstrasse 2/4 behalten werden. Die „Lehrerhäuser“ sollen im Baurecht abgegeben werden.

Der Gemeinderat hat die Weichen für die zukünftige Entwicklung der gemeindeeigenen Liegenschaften gestellt. Grundlage dafür waren die Rückmeldungen aus der Bevölkerungsumfrage, der Informationsveranstaltung sowie Gespräche mit Mieterinnen, Mietern und weiteren Nutzenden.

Die wichtigsten öffentlichen Gebäude bleiben weiterhin im Eigentum der Gemeinde. Dazu gehören das Gemeindehaus, die Schulhäuser, die Asylunterkünfte, die Schwimmhalle, das Schützenhaus und die Waldhütte. Der geplante Neubau des Werkhofs wird vorerst zurückgestellt. Das Grundstück Brüel Nord soll dagegen im Baurecht abgegeben werden.

Auch das alte Gemeindehaus soll im Gemeindeeigentumerhalten bleiben. Bevor über die langfristige Nutzung entschieden wird, lässt der Gemeinderat ein Nutzungskonzept ausarbeiten.

Für die Lehrerhäuser an der Bühlstrasse ist eine Abgabe im Baurecht vorgesehen. Die Liegenschaft Sandackerstrasse 2/4 mit dem Kindergarten bleibt dagegen vorerst im Eigentum der Gemeinde und soll schrittweise saniert werden.

Die Umsetzung der verschiedenen Projekte erfolgt etappenweise in den kommenden Jahren. Gleichzeitig werden die personellen Ressourcen überprüft, damit die anstehenden Sanierungen und Projekte erfolgreich umgesetzt werden können.

Mit den nun gefällten Grundsatzentscheiden schafft der Gemeinderat eine langfristige Grundlage für die Entwicklung der gemeindeeigenen Liegenschaften. Dabei sollen sowohl die Bedürfnisse der Bevölkerung als auch die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde berücksichtigt werden.

 

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