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Gültigkeitserklärung Einzelinitiative «betreffend altes Gemeindehaus»

Der Stimmberechtigte Jürg Iseli reichte am 18.05.2026 die von ihm unterzeichnete Einzelinitiative «betreffend altes Gemeindehaus» in der Form der allgemeinen Anregung ein.

Der Gemeinderat Otelfingen hat die Einzelinitiative geprüft und diese mit Beschluss Nr. 115-26 vom 25.08.2026 für gültig erklärt. Die Initiative untersteht der Urnenabstimmung. Der Urnengang ist noch nicht angeordnet und wird separat angeordnet und publiziert.

Der Gemeinderatsbeschluss kann während der Auflagefrist unter folgendem Link GR Protokollauszug 115-26 - Einzelinitiative, Alters Gemeindehaus [pdf, 128 KB] oder während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

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