Kündigungsschutz Mietrecht
Die Kündigung muss innert 30 Tagen nach Erhalt bei der Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen (Bezirksgericht Dielsdorf) angefochten werden:
Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen Bezirk Dielsdorf
Spitalstrasse 7
8157 Dielsdorf