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Plakatstellen in Otelfingen

Die Gemeinde stellt den Vereinen und Organisationen öffentliche Plakatstellen (Format F4) für eine befristete Zeit und üblicherweise für Veranstaltungshinweise zur Verfügung. Folgende Möglichkeiten gibt es:

Plakatständer im Format F4 

Die Plakatständer befinden sich an folgenden Standorten: 

Legende: 

S1 – S4: Ausschliessliche Nutzung durch die Gemeinde (inkl. Polizei)
S5: Geteilte Nutzung:
-Strassenzugewandte Seite: Kultur
-Strassenabgewandte Seite: Gemeinde (inkl. Polizei)
S6: Grundsätzlich Kultur, aber die Gemeinde hat Vorrang bei aktuellen Bedürfnissen sowie Wahlen/Abstimmungen sowie den Gemeindeversammlungen 
S7 – S9: Ausschliessliche Nutzung durch die Kultur
 

Plakatständer Spar für Kultur 

Die Ständer dürfen von verschiedenen Vereinen und Organisationen benutzt werden. Die Belegung der Ständer wird daher über einen Kalender koordiniert. Eintragungen können durch die Vereine und Organisationen selbst vorgenommen werden. Die Kanzlei sendet den Bearbeitungslink auf Anfrage zu (alle Vereine haben den Link erhalten). 

Eintragungen im Kalender sind nur gültig, insofern die entsprechenden Plakatstellen, Name des Vereins oder Organisation sowie eine Telefonnummer hinterlegt wird. Die Telefonnummer wird für eine allfällige Absprache zwischen den verschiedenen Vereinen benötigt. 

Ist der gewünschte Plakatständer im Kalender frei und befindet sich ein entsprechender Eintrag im Kalender, dürfen die Plakate selbst im entsprechenden Plakatständer gemäss den untenstehenden Bedingungen platziert werden. 

Sollte es zu Terminüberschneidungen kommen, sprechen Sie sich direkt untereinander ab (Telefonnummer im Kalendereintrag nutzen). Insofern keine Einigung zustande kommt, wenden Sie sich an die Kanzlei

Das Anbringen von Plakaten ohne Kalendereintrag oder in den Plakatständer der Gemeinde ist nicht erlaubt. 

Bedingungen 

  • Kalendereintragung vornehmen 
  • Plakate 1 Woche vor der Veranstaltung aufhängen 
  • Plakate frühstens 2 Wochen vor der Veranstaltung aufhängen (falls Plakatständer frei) 
  • Plakate spätestens 24 Stunden nach der Veranstaltung entfernen 
  • Plakate nur in den Kulturständern platzieren 

Alle Plakate, welche die vorstehenden Bedingungen nicht einhalten, werden durch die Gemeinde entfernt. Die Arbeitsstunden werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. 

Schaukästen Gemeindehausplatz 

Auf dem Gemeindehausplatz gibt es Schaukästen. Kleinplakate (Format A4, in Ausnahmefällen A3) können auf der Gemeindeverwaltung zum Aushang in den Schaukästen der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. 

Es gibt keine Garantie der Auflage, da das Platzangebot begrenzt ist. 

Das eigene Anbringen von Plakaten ist bei der Schaukästen sowie rund um das Gemeindehaus nicht erlaubt. 

Für Fragen rund um die Plakatstellen in Otelfingen steht die Kanzlei zur Verfügung.