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Abmeldung

Wenn Sie von Otelfingen in eine andere Gemeinde wegziehen, wünschen wir Ihnen am neuen Ort alles Gute!

Damit wir Sie in Otelfingen abmelden können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug online oder bei unserem Schalter abmelden.
 

Abmeldung per eUmzugCH:

Registrieren Sie Ihren Wegzug (Umzug, Zuzug ebenfalls möglich) online über eUmzugCH.
 

Wichtige Informationen bei einem Wegzug ins Ausland

Die Abmeldung kann frühestens 30 Tage vor der Ausreise bei der Einwohnerkontrolle registriert werden. Es ist nicht möglich, den Wegzug ins Ausland via eUmzugCH zu melden.
Bitte beachten Sie vorab die frühzeitige Kontaktaufnahme mit folgenden Amtsstellen:

  • Steueramt Otelfingen (ca. 2 Monate vor Abreise), Tel. 044 847 20 35 oder E-Mail steueramt@otelfingen.ch
     
  • Amt für Militär und Zivilschutz betreffend Auslandurlaub, falls Sie Militärdienst leisten oder im Zivilschutz sind.
     
  • Migrationsamt des Kantons Zürich , falls Sie eine Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung (C) beantragen möchten.
     
  • unter www.ch.ch finden Sie weitere Informationen, unter anderem auch Informationen bezüglich der Anmeldung als Schweizer Staatsangehörige/r bei der Schweizer Vertretung im Ausland.