Navigieren in Otelfingen

Adressauskunft

Die Adressauskünfte richten sich nach dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG).

Privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch ohne Einschränkung gegen eine Gebühr von Fr. 15.00 bekannt gegeben (§18 Abs. 1 MERG):

  • Name
  • Vorname
  • Adresse
  • Zu- und Wegzugsdatum.

Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (Interessennachweis beilegen) (§18 Abs. 2 MERG) werden zusätzlich gegen eine Gebühr von insgesamt Fr. 30.00 bekannt gegeben:

  • Zuzugs- und Wegzugsort
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Zivilstand
  • Heimatort

Aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen werden keine Adressauskünfte telefonisch erteilt.