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Einbürgerungen

Haben Sie Fragen zur Einbürgerung?
Gerne stehen wir Ihnen telefonisch unter Tel. 044 847 20 47 oder per Mail einwohnerdienst@otelfingen.ch zur Verfügung.


Verfahren für ausländische Staatsangehörige

Kann ich mich einbürgern lassen? Machen Sie hier den Check: Einbürgerungscheck

Ordentliche Einbürgerung

Alle Informationen über die ordentliche Einbürgerung finden Sie auf der Homepage des Kantons Zürich.
Reichen Sie Ihr Gesuch online ein.

Erleichterte Einbürgerung

Alle Informationen über die erleichterte Einbürgerung finden Sie auf der Homepage des Kantons Zürich.
Das Gesuch für die erleichterte Einbürgerung kann bei der Gemeindeverwaltung oder direkt beim Staatssekretariat für Migration SEM bestellt werden.


Verfahren für Schweizer

Das schriftliche Einbürgerungsgesuch, richten Sie bitten an die Einwohnerkontrolle Otelfingen. Ehepaare können ein gemeinsames Gesuch stellen. Kinder, welche unter der elterlichen Sorge der gesuchstellenden Person stehen, sind in das Gesuch einzubeziehen.

Für die Bearbeitung Ihres Gesuches benötigen wir die folgenden Unterlagen (nicht älter als 3 Monate):

  • Ausgefülltes Gesuchsformular um Aufnahme von Schweizern in das Bürgerrecht der Gemeinde Otelfingen
  • Strafregisterauszug vom Bundesamt für Justiz
  • Betreibungsregisterauszug der Wohngemeinde
  • Personenstandsausweis (für ledige Personen) vom Zivilstandsamt des Heimatorts
  • Familienausweis (für verheiratete Personen) vom Zivilstandsamt des Heimatorts
  • geschiedene oder gerichtlich getrennte Personen, die mit unmündigen Kindern eingebürgert werden wollen: Scheidungs- oder Trennungsurteil (Dispositiv) mit Rechtskraftbescheinigung