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Wochenaufenthalt

Sie begründen einen zweiten bzw. einen befristeten Nebenwohnsitz in Otelfingen und behalten den Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde oder Stadt in der Schweiz?

Die Mitarbeitenden der Einwohnerkontrolle haben die Aufgabe, die Wohn- und Arbeitssituation der Gesuchstellenden sorgfältig zu prüfen, bevor einem Status mit Wochenaufenthalt bzw. Nebenwohnsitz zugestimmt werden kann. Die Beurteilung orientiert sich an den Meldevorschriften und der Praxis des Bundesgerichts. Die Gründe für den Wochenaufenthalt müssen auch für Dritte erkennbar sein. Rein persönliche Motive oder Wünsche für einen Wochenaufenthalt sind nicht ausschlaggebend.

Für die Anmeldung benötigen wir von Ihnen:

  • Aufenthaltsausweis (erhältlich bei der Hauptwohnsitzgemeinde)
  • Mietvertrag/Wohnungsausweis oder Untermietvertrag
  • Fragebogen für Anmeldung Wochenaufenthalter/in (erhältlich bei der Einwohnerkontrolle Otelfingen)
  • Beleg bzw. Nachweis für befristeten Aufenthaltszweck in Otelfingen
  • Gebühr für Wochenaufenthaltstatus

Bitte beachten Sie, dass der steuerrechtliche Wohnsitz von Hauptwohnsitz abweichen kann und allenfalls somit auch bei der Gemeinde vom Nebenwohnsitz möglich sein kann. Weitere Informationen dazu erteilt Ihnen das entsprechende Steueramt.

Sind Sie bereits mit Nebenwohnsitz/Wochenaufenthalt in Otelfingen gemeldet und möchten Sie diesen Status verlängern? Bitte kontaktieren Sie die Einwohnerkontrolle unter einwohnerdienst@otelfingen.ch oder telefonisch unter 044 847 20 47.