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Datensperre Ihrer persönlichen Daten

Eine Sperrung der eigenen Adresse und der persönlichen Daten kann voraussetzungslos und ohne Angabe von Gründen bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden (Steueramt ist separat zu beantragen).

Wenn eine Adress- und Datensperre besteht, werden auch dann keine Auskünfte erteilt, wenn die Herausgabe im Sinne der nachgefragten Person sein könnte (beispielsweise bei Anfragen für die Organisation von Klassenzusammenkünften oder zur Kontaktaufnahme früherer Bekannter).

Anderen Amtsstellen werden trotz der Adress- und Datensperre Auskünfte erteilt, sofern sie einen Rechtsanspruch darauf haben.

Gestützt auf § 22 des Informations- und Datenschutzgesetzes werden Adressen und Daten trotz Adress- und Datensperre an private Personen und Institutionen mitgeteilt, sofern die gesuchstellende Person nachweist, dass die Sperrung sie an der Verfolgung eigener Rechte gegenüber der betroffenen Person hindert (zum Beispiel beim Vorliegen eines Kreditvertrages mit Unterschrift der nachgefragten Person oder zur Erfüllung eines gesetzlichen Auftrages, beispielsweise Auskünfte an die obligatorische Krankenversicherung).

Eine Adress- und Datensperre zur Vermeidung von Werbesendungen ist nicht nötig, da die Einwohnerkontrolle Otelfingen keinen Handel mit Adressen für Werbe- oder Marketingzwecke betreibt.

Die Adress- und Datensperre kann über das Gesuch [pdf] beantragt werden. Bitte senden Sie das Gesuch im Original mit einer Kopie eines Ausweises direkt an die Einwohnerkontrolle Otelfingen. Nach der Eintragung im Einwohnerregister erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.