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Waffenerwerbsschein

Erwerb
Unter Erwerb einer Waffe wird der Kauf, Tausch, die Schenkung, Erbschaft, Miete sowie die Gebrauchsleihe verstanden. Bewilligungspflichtige Waffen und deren wesentliche Bestandteile können im Handel als auch von Privaten mittels Waffenwerbsschein erworben werden.

Bewilligungspflichtige Waffen
Informationen über melde- und bewilligungspflichtige Waffen sowie verbotene Waffen erteilt Ihnen das Bundesamt für Polizei Fedpol.

Gesuch
Folgende Unterlagen müssen zwingend eingereicht werden:

  • Gesuchsformular [pdf] um Erteilung eines Waffenerwerbsscheines
  • Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass, ID beidseitig, Niederlassungsbewilligung oder Ausländerausweis)
  • AusländerInnen ohne Niederlassung (Ausweis C): amtliche Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates, wonach sie zum Erwerb einer Waffe oder eines wesentlichen Bestandteiles berechtigt sind (Art. 12 WG).

Gültigkeit

  • Der Waffenerwerbsschein wird für 6 Monate ausgestellt und ist in der ganzen Schweiz gültig. 
  • Sofern innerhalb der Gültigkeitsdauer darum ersucht wird, kann der Waffenerwerbsschein um maximal 3 Monate verlängert werden.

Einfuhr von Waffen

Die Einfuhr von Waffen, wesentlichen Waffenbestandteilen, Munition oder Munitionsbestandteilen in das schweizerische Staatsgebiet bedarf einer Bewilligung.
Das Gesuchsformular ist beim eidgenössischen Bundesamt für Polizei (www.fedpol.admin.ch) erhältlich.
 



Ausfuhr von Waffen

Die Ausfuhr von Feuerwaffen oder wesentlichen Bestandteilen in einen Schengen-Staat erfordert einen Begleitschein (mit Frachtpapier zu vergleichen).
Das Gesuch für einen Begleitschein beziehen Sie über das eidgenössische Bundesamt für Polizei (www.fedpol.admin.ch.)
 



Waffentragbewilligung

Wer in der Öffentlichkeit eine Waffe tragen will, benötigt eine Waffentragbewilligung.

Voraussetzungen

  • Nachweis der Notwendigkeit, eine Waffe zu tragen
  • Prüfung über Handhabung und rechtliche Voraussetzung zum Waffeneinsatz

Kontakt : Statthalteramt Dielsdorf


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