Parkieren in Otelfingen
Hier erfahren Sie mehr über das Parkieren in Otelfingen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass in der Nacht (22.00 Uhr bis 05.00 Uhr) auf dem ganzen Gemeindegebiet, unabhängig der Signalisation, das Nachtparkregime gilt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wo gilt tagsüber was?
Auf Strassen mit eingezeichneten Parkfeldern, darf nicht ausserhalb der Felder parkiert werden.
Parkzeit max. 4 Stunden mit Parkscheibe (weisse Parkfelder):
- Steinackerstrasse
Parkzeit max. 6 Stunden mit Parkscheibe (weisse Parkfelder):
- Zwischen Landstrasse 22 und Bahnhofstrasse 27
Weisse Parkfelder ohne Zeitbeschränkung:
- Bodenackerstrasse
- Im Brühl
- Zwischen Sandackerstrasse 7 und 19
Parkverbotszone:
- Bahnhofstrasse
- Balzweg
- Brühlbachstrasse
- Bühlstrasse
- Dammstrasse
- Erlenweg
- Harbernstrasse
- Industriestrasse
- Lährenbühlstrasse
- Lauetstrasse
- Libernstrasse
- Rebbergstrasse
- Riedstrasse
- Tannstrasse
Auf allen übrigen Gemeindestrassen, die über keine anderslautende Signalisation verfügen, gelten keine Parkzeitbeschränkungen. Das Nachtparkregime gilt aber auch hier. Es muss immer eine Durchfahrtsbreite von 3 Metern gewährleistet sein.
Parkieren im Bereich von Strassenverzweigungen:
Das freiwillige Halten und Parkieren ist auf Strassenverzweigungen sowie vor und nach Strassenverzweigungen näher als 5 m von der Querfahrbahn untersagt. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichts gilt dieses Verbot bei T-förmigen Verzweigungen auch auf der Einmündung gegenüberliegenden Fahrbahnseite.