Ergänzungsleistungen / Zusatzleistungen
Die Ergänzungsleistungen/Zusatzleistungen zur AHV und IV helfen, wenn die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Wer sich in dieser Situation befindet, hat einen rechtlichen Anspruch auf Ergänzungsleistungen/Zusatzleistungen. Zusammen mit der AHV und IV gehören diese zum sozialen Fundament unseres Staates.
Die Gemeinde Otelfingen hat die Ausrichtung der Ergänzungsleistungen/Zusatzleistungen zur AHV/IV der SVA Zürich übertragen.
Weitere Informationen und die Anmeldeformulare finden Sie auf der Webseite der SVA Zürich unter diesem Link.
Die Anmeldung für Ergänzungsleistungen/Zusatzleistungen kann auch online ausgefüllt werden.