Nachtparkieren
Seit 1. Juni 2021 ist die Verordnung und das Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund der Gemeinde Otelfingen in Kraft. Halter*innen, die seit diesem Datum ihr Fahrzeug regelmässig über Nacht (22.00 h bis 05.00 h) auf öffentlichem Grund abstellen, haben eine Gebühr zu entrichten. Die Gemeinde stellt diese den Halter*innen alle sechs oder zwölf Monate (im Voraus) in Rechnung. Die Gebühr beträgt pro Monat für Personenwagen und Motorfahrzeuge bis 3.5 Tonnen CHF 50.00 und für schwere Motorwagen, Gesellschaftswagen, Wohnwagen, schwere Anhänger, Spezialfahrzeuge, sowie mit Anhängern aller Art abgestellte Fahrzeuge CHF 100.00. Die bezahlte Nachtparkgebühr berechtigt, das entsprechende Fahrzeug - im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen - auf öffentlichem Grund in der Gemeinde Otelfingen abzustellen. Es werden keine Parkkarten ausgestellt. Die Autonummern sind bei uns registriert.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug regelmässig - d.h. mehr als eine Nacht pro Woche - in Otelfingen auf Strassen oder öffentlichen Plätzen parkieren, gehen Sie wie folgt vor: Melden Sie sich entweder mit dem unten stehenden Online-Formular an oder senden Sie uns dieses Anmeldeformular per Post zu.
Abmeldung
Der Wegzug aus der Gemeinde, eine eigene Parkmöglichkeit, die Schilderabgabe, etc. sind der Gemeinde Otelfingen innert 14 Tagen mit diesem Abmeldeformular per Post zu melden.
Zusätzliche Meldepflicht
Der Gemeinde Otelfingen ist innert 14 Tagen schriftlich oder per Mail zu melden:
- Adressänderung innerhalb von Otelfingen
- Halterwechsel
- Kontrollschildmutationen