Ab 1. März 2010 gibt es den neuen Schweizer Pass mit elektronisch gespeichertem Foto und Fingerabdrücken, den Pass 10. Er kann beim Passbüro Zürich beantragt werden. Die neue Adresse lautet: Sihlquai 253, 8005 Zürich. Ohne vorgängige telefonische (043 259 73 73) Anmeldung oder via Internet (www.schweizerpass.ch) kann der Pass nicht beantragt werden. Der Preis beträgt für Erwachsene Fr. 140.-- bzw. für Kinder bis 18 Jahren Fr. 60.-- plus Portokosten. Weitere Informationen finden Sie unter www.schweizerpass.ch oder Sie erhalten Auskunft beim Passbüro.
Bei der Gemeindeverwaltung können die neuen Pässe nicht mehr beantragt werden. Lediglich für Identitätskarten sind die Gemeinden noch zuständig.
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Montag bis Freitag vormittags, 8:30 – 11:30 Uhr nachmittags, 14:00 – 16:30 Uhr, Dienstag bis 18:00 Uhr
Für besondere Besprechungen bitten wir, vorgängige mit der/dem zuständigen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Die Telefonnummern finden Sie auf unserer Website unter Gemeindehaus/Gemeindeverwaltung. Vielen Dank.
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Gemäss der umfassenden geänderten Tierschutzverordnung des Bundes müssen alle Hundehalter, welche seit dem 01.09.2008 einen Hund gekauft haben und zuvor noch nie einen Hund besassen, vorgängig einen Theoriekurs (Sachkundenachweis Theorie) und nach dem Erwerb des Hundes eine praktische Ausbildung (Sachkundenachweis Praxis) mit dem Hund absolvieren.
Unter www.tiererichtighalten.ch werden sämtliche Informationen zu den Kursen und auch den Anbietern dieser Kurse aufgeführt.
Der Ombudsmann nimmt Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern gegen kantonale Behörden und Amtsstellen entgegen, prüft sie und bemüht sich durch Vermittlung um eine einvernehmliche Lösung. Rechtlich zwingende Anordnungen (Entscheidungen, Verfügungen, Massnahmen) trifft er jedoch nicht; das bleibt Sache der Rechtsmittelinstanzen (Einsprache- und Rekursbehörden, Verwaltungsgericht) bzw. Aufsichtsbehörden. Die Rechtsgrundlage für die Institution Ombudsmann findet sich im Verwaltungsrechtspflegegesetz § 87 ff.
Der Ombudsmann ist eine unabhängige Persönlichkeit und nur dem Kantonsrat gegenüber verantwortlich, von dem er auch ernannt wird.
Bei schweren Unfällen, Elementarereignissen usw. gilt es, dieser ausserordentlichen Situation durch richtiges Verhalten und gezielte Massnahmen entgegenzutreten. Auf allen Verwaltungsebenen - Bund, Kanton, Bezirk und Gemeinden - bestehen dafür Organisationen und Ernstfallunterlagen. Das wichtigste ist aber immer:
Bewahren Sie Ruhe und warten Sie auf weitere Informationen, welche über die Medien - Radio, Fernsehen, Presse - sowie die örtlichen Alarmierungsinstanzen - Sirene Lautsprecherfahrzeuge usw. - verbreitet werden.
Otelfingen liegt in der Gefahrenzone 2. Bei Gefahr wird die Bevölkerung orientiert.
Rechtzeitig eingenommen verhindern Kaliumiodid-Tabletten bei einem schweren Kernkraftwerkunfall, dass sich über die Atemluft aufgenommenes radioaktives Jod in der Schilddrüse anreichert. Die Tabletten dürfen nur im Notfall und auf Anordnung der Behörden eingenommen werden.
Alle EinwohnerInnen besitzen eine Tablettenpackung "Kaliumiodid 65 mg Armeeapotheke". Diese ist bei Raumtemperatur an einem trockenen Ort und sicher vor Kindern aufzubewahren. Jede Packung enthält doppelt so viele Tabletten, wie Sie im Ernstfall benötigen. Helfen Sie also anderen, wenn diese im Notfall ihr Tabletten nicht zur Hand haben. Weitere Informationen siehe unter www.kaliumiodid.ch.