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Identitätskarte und Pass

Die Identitätskarte können Sie am Schalter der Einwohnerkontrolle bestellen.

Bitte bringen Sie mit:

  • alte Identitätskarte (sofern vorhanden)
  • bei Verlust oder Diebstahl zusätzlich eine polizeiliche Verlustanzeige (ausgestellt durch einen Schweizer Polizeiposten)
  • 1 Passfoto (nicht älter als 1 Jahr / für Kinder ab Geburt notwendig),

Ab dem 7. Altersjahr unterschreiben Kinder und Jugendliche ihren Ausweis.

Die Gebühren sind bei der Bestellung am Schalter der Einwohnerkontrolle zu bezahlen. Wir bitten Sie, in jedem Fall persönlich vorzusprechen, eine Stellvertretung ist nicht möglich. Dies gilt auch für minderjährige Kinder und Jugendliche, die zusätzlich immer von einem Elternteil bzw. Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden müssen.

Ausweisart Preis in Fr. (inkl. Porto) Gültigkeit
IDK Erwachsene 70.00 10 Jahre
IDK Kinder (0 - 18 Jahre) 35.00 5 Jahre

Beim Passbüro Zürich besteht die Möglichkeit ein Kombi-Angebot (Pass und Identitätskarte) zu beantragen oder nur einen Reisepass zu beantragen. Bitte vereinbaren Sie online einen Termin.

Bitte beachten Sie weitere Informationen vom Passbüro online (mitzubringende Dokumente, Notpass, Gebühren Passbüro).


Reisehinweise

Einreisebestimmungen

Die Einwohnerkontrolle erteilt keine Auskünfte zu Einreisevorschriften anderer Länder. Bitte erkundigen Sie sich bei der Botschaft / dem Konsulat des Ziellandes, Ihrem Reisebüro oder Ihrer Fluggesellschaft nach den Einreise- und Transitvorschriften.

Reisen mit Minderjährigen

Im Pass der Kinder können die Namen der sorgeberechtigten Eltern eingetragen werden. Das empfiehlt sich vor allem dann, wenn die Eltern anders heissen als ihre Kinder und sie mit ihnen ins Ausland reisen möchten. Bei verheirateten Eltern sind Originale des Ehescheins oder des Familienausweises mitzubringen. Bei unverheirateten Eltern ist ein amtliches Originaldokument, welches das gemeinsame Sorgerecht bestätigt, vorzulegen.