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AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle ist Anlaufstelle für die Bevölkerung in allen Belangen der AHV/IV und bildet die Verbindung zwischen den Versicherten und der kantonalen Ausgleichskasse (SVA). Sie erteilt allgemeine Auskünfte über die Beitragspflicht und die Leistungen. Keine Auskünfte können hingegen erteilt werden, wenn es um Rentenberechnungen oder Rechnungen über AHV-Beiträge geht. In solchen Fällen ist jeweils direkt die zuständige Ansprechperson der kantonalen Ausgleichskasse zu kontaktieren. Weitere Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auch direkt unter folgenden Links:

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