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Verlängerung der Ausländerausweise

Sie erhalten ca. zwei Monate bevor die Bewilligung aufläuft automatisch die entsprechende Verfallsanzeige zur Verlängerung Ihrer Bewilligung bei der Einwohnerkontrolle per Post vom Staatssekretariat für Migration (SEM) zugestellt.
Sollten Sie diese nicht erhalten, melden Sie sich bitte mindestens 14 Tage vor Ablauf Ihrer Bewilligung bei der Einwohnerkontrolle.

Die Verfallsanzeige wird durch die Einwohnerkontrolle dem Migrationsamt des Kantons Zürich zugestellt.

Verlängerung EU/EFTA
Aufenthaltsbewilligung (B) und Niederlassungsbewilligung (C):

Alle müssen persönlich vorbeikommen und folgendes mitnehmen:

  • ausgefüllte Verfallsanzeige
  • gültiger Reisepass oder Identitätskarte im Original
  • Ausländerausweis im Original
  • Bargeld oder gängige Karten für die Bezahlung der Gebühr (Vorinkasso durch die Einwohnerkontrolle)

Verlängerung EU/EFTA
Kurzaufenthaltsbewilligung (L)

Alle müssen persönlich vorbeikommen und folgendes mitnehmen:

  • gültiger Reisepass oder Identitätskarte im Original
  • Ausländerausweis im Original
  • aktuelle Bestätigung über den Aufenthaltszweck (neuer Arbeitsvertrag, aktuelle Arbeitsbestätigung, Immatrikulationsbestätigung, etc.)
  • Bargeld oder gängige Karten für die Bezahlung der Gebühr (Vorinkasso durch die Einwohnerkontrolle)

Verlängerung Angehörige aus Drittstaaten
Aufenthaltsbewilligung (B) und Niederlassungsbewilligung (C):

Alle müssen persönlich vorbeikommen und folgendes mitnehmen:

  • ausgefüllte Verfallsanzeige
  • gültiger Reisepass im Original
  • Ausländerausweis im Original
  • Bargeld oder gängige Karten für die Bezahlung der Gebühr (Vorinkasso durch die Einwohnerkontrolle)

Verlängerung Angehörige aus Drittstaaten
Kurzaufenthaltsbewilligung (L)

Alle müssen persönlich vorbeikommen und folgendes mitnehmen:

  • gültiger Reisepass im Original
  • Ausländerausweis im Original
  • aktuelle Bestätigung über den geprüften Aufenthaltszweck vom Amt für Wirtschaft und Arbeit
  • Bargeld oder gängige Karten für die Bezahlung der Gebühr (Vorinkasso durch die Einwohnerkontrolle)