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Besuchervisum / Verpflichtungserklärung

Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Tourist/-in in die Schweiz einladen:

Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als erstes ein Visumsgesuch bei der für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung ein. Wird das Visum daraufhin nicht erteilt, kann bei der Auslandvertretung eine "Verpflichtungserklärung" verlangt werden, welche die ausländischen Gäste ausfüllen und Ihnen als Gastgeber bzw. Gastgeberin in die Schweiz zustellen. Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von Fr. 30'000.00 zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die "Verpflichtungserklärung" und sprechen damit persönlich bei der Einwohnerkontrolle vor, welche die Solvenzprüfung vornimmt.

Bitte bringen Sie mit:

  • Verpflichtungserklärung
  • Identitätsausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
  • aktueller Bank-/ Postkontoauszug über Fr. 30'000.00
  • falls vorhanden Reiseversicherung für den/die Besucher/in
  • Fr. 60.00 pro Verpflichtungserklärung

Die Garantie leistende Person muss persönlich bei uns vorsprechen.

Sollte die Garantie für die Verpflichtungserklärung erbracht werden können, reicht die Einwohnerkontrolle die Verpflichtungserklärung dem Migrationsamt des Kantons Zürich ein, welche sie der entsprechenden Schweizer Vertretung zukommen lassen. Anschliessend dürfen sich die Besucher bei der Schweizer Vertretung betreffend Erteilung des Visums erkundigen.